Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Direktbuchungen des Ferienhauses Erzherzog 169 in Haus im Ennstal, Steiermark.
Bei Buchungen über Buchungsplattformen wie Airbnb oder Booking.com gelten ergänzend die bei der jeweiligen Buchung vereinbarten Bedingungen der Plattform. Abweichende Zahlungs- und Stornobedingungen der jeweiligen Plattform gehen diesen AGB für die betreffende Buchung vor.
Vertragspartnerin ist:
GSF Immobilien GmbH
Harreiterweg 119/2
8971 Schladming
Österreich
E-Mail: office@gsfimmobilien.at
Website: www.erzherzog169.at
Individuelle Vereinbarungen in einem Angebot oder einer Buchungsbestätigung gehen diesen AGB vor. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
2. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag kommt zustande, sobald die Buchung von der Vermieterin schriftlich oder elektronisch bestätigt oder ein übermitteltes Angebot vom Vertragspartner fristgerecht angenommen wurde. Die Person, welche die Buchung vornimmt, wird nachfolgend als Vertragspartner bezeichnet. Sie ist verpflichtet, sämtliche Mitreisenden über die geltenden Vertragsbedingungen und die Hausordnung zu informieren. Mit Abschluss der Buchung bestätigt der Vertragspartner, diese AGB vor Vertragsabschluss erhalten oder einsehen können und akzeptiert zu haben.
3. Mietgegenstand
Vermietet wird das in der Buchungsbestätigung bezeichnete Ferienhaus Erzherzog 169 für den vereinbarten Zeitraum und mit den darin angeführten Leistungen. Das Ferienhaus darf ausschließlich zu privaten Wohn- und Erholungszwecken genutzt werden. Gewerbliche Veranstaltungen, Verkaufsveranstaltungen, Partys sowie gewerbliche Foto- oder Filmproduktionen sind ohne ausdrückliche Zustimmung der Vermieterin nicht gestattet.
Die maximale Belegung beträgt zehn Personen einschließlich Kindern und Kleinkindern. Das Ferienhaus darf nur von den angemeldeten Gästen genutzt werden. Änderungen der Personenzahl sind der Vermieterin vor der Anreise mitzuteilen. Eine Untervermietung, Weitergabe der Buchung oder Überlassung des Ferienhauses an nicht angemeldete Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Vermieterin nicht zulässig.
4. Preise und Zahlung
Es gilt der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Gesamtpreis. Darin sind ausschließlich jene Leistungen enthalten, die im Angebot oder in der Buchungsbestätigung ausdrücklich angeführt werden. Die Ortstaxe und sonstige gesetzliche Abgaben werden zusätzlich verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Gesamtpreis enthalten sind. Die Zahlung erfolgt nach den im Angebot oder in der Buchungsbestätigung angeführten Zahlungsbedingungen per Banküberweisung. Bei Buchungen über Vermittlungsplattformen erfolgt die Zahlung nach den Bedingungen des jeweiligen Zahlungsanbieters oder der Plattform. Bei Überweisungen aus dem Ausland oder in einer anderen Währung trägt der Vertragspartner sämtliche anfallenden Bank-, Korrespondenzbank-, Wechselkurs- und Transaktionsgebühren. Der vollständige Rechnungsbetrag muss ohne Abzug und in der auf der Rechnung oder Buchungsbestätigung angegebenen Währung auf dem Konto der Vermieterin eingehen. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn der vollständige Betrag dem Konto der Vermieterin gutgeschrieben wurde. Gerät der Vertragspartner mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann die Vermieterin nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Gesetzliche Verzugszinsen sowie notwendige und angemessene Mahn- und Betreibungskosten können zusätzlich verrechnet werden.
5. Stornierung
Für Direktbuchungen gelten folgende Stornobedingungen:
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Eine Stornierung ist bis einschließlich 42 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag kostenfrei.
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Ab 41 Tagen vor dem vereinbarten Anreisetag werden 100 % des vereinbarten Gesamtpreises verrechnet.
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Bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise werden ebenfalls 100 % des vereinbarten Gesamtpreises verrechnet.
Eine Stornierung muss schriftlich oder in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Maßgeblich ist der nachweisbare Eingang der Stornierung bei der Vermieterin. Kann das Ferienhaus für denselben Zeitraum anderweitig vermietet werden, werden der erzielte Erlös und tatsächlich ersparte Aufwendungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen angerechnet. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis offen, dass der Vermieterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei Buchungen über eine Vermittlungsplattform gelten die bei der jeweiligen Buchung ausgewiesenen Stornobedingungen der Plattform.
6. Check-in und Check-out
Der Check-in ist am Anreisetag grundsätzlich ab 15:00 Uhr möglich. Das Ferienhaus ist am Abreisetag spätestens bis 10:00 Uhr vollständig zu verlassen.
Der Zutritt erfolgt kontaktlos über einen Schlüsselsafe. Der Zugangscode wird in der Regel etwa 24 Stunden vor der Anreise übermittelt, sofern der vollständige Mietpreis eingegangen, der erforderliche Pre-Check-in abgeschlossen und alle notwendigen Gästedaten bekannt gegeben wurden. Der Zugangscode darf ausschließlich an angemeldete Mitreisende weitergegeben werden. Ein Anspruch auf einen früheren Check-in oder einen späteren Check-out besteht nicht. Abweichende Zeiten bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der Vermieterin. Bei einer verspäteten Rückgabe des Ferienhauses können tatsächlich entstandene und nachweisbare Zusatzkosten verrechnet werden.
7. Vertragsdauer und Verlängerung
Der Mietvertrag beginnt und endet zu den in der Buchungsbestätigung festgelegten Zeiten. Er endet mit Ablauf des vereinbarten Buchungszeitraums automatisch, ohne dass eine gesonderte Kündigung erforderlich ist. Ein Anspruch auf Verlängerung des Aufenthalts besteht nicht. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn das Ferienhaus verfügbar ist, die Vermieterin ausdrücklich zustimmt und der Preis für den zusätzlichen Zeitraum vereinbart wurde. Eine Anfrage nach einer Verlängerung bewirkt noch keine Reservierung. Auch außergewöhnliche Umstände führen nicht automatisch zu einer Verlängerung des Mietvertrags.
8. Gästemeldung und Pre-Check-in
Vor der Anreise sind sämtliche gesetzlich erforderlichen Meldedaten des Vertragspartners und aller Mitreisenden vollständig und richtig bekannt zu geben.
Der digitale Pre-Check-in erfolgt über das Feratel-Meldesystem. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass die Angaben aller Mitreisenden rechtzeitig und vollständig übermittelt werden. Fehlende oder unrichtige Angaben können die Gästemeldung, die Ausstellung einer Gästekarte und die Übermittlung des Zugangscodes verzögern. Verzögerungen, die durch fehlende oder unrichtige Angaben des Vertragspartners entstehen, begründen keinen Anspruch auf Preisreduktion. Soweit im Buchungsumfang enthalten, wird nach erfolgreicher Gästemeldung die Schladming-Dachstein Card nach den jeweils geltenden Bedingungen der Tourismusregion bereitgestellt. Auf Umfang, Öffnungszeiten und Verfügbarkeit der Leistungen unabhängiger Leistungspartner hat die Vermieterin keinen Einfluss.
9. Nutzung des Ferienhauses und Hausordnung
Das Ferienhaus, seine Ausstattung und die Außenanlagen sind sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln.
Es gelten insbesondere folgende Regeln:
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Das Ferienhaus ist ein Nichtraucherhaus.
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Haustiere sind nicht erlaubt.
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Partys und Veranstaltungen sind untersagt.
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Die Ruhezeiten von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr sind einzuhalten.
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Die Nachbarschaft darf nicht durch vermeidbaren Lärm oder sonstiges unangemessenes Verhalten gestört werden.
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Offenes Feuer, Feuerwerk, Feuerschalen und mitgebrachte Griller sind nicht gestattet.
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Möbel und Inventargegenstände dürfen nicht aus dem Ferienhaus entfernt werden.
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Die vereinbarte Höchstbelegung darf nicht überschritten werden.
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Versperrte, private oder ausschließlich technischen Zwecken dienende Bereiche dürfen nicht betreten oder geöffnet werden.
Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass auch alle Mitreisenden diese Regeln einhalten. Das Ferienhaus ist bei der Abreise besenrein zu hinterlassen. Geschirr und Küchenutensilien sind gereinigt zurückzustellen, Lebensmittel und persönliche Gegenstände sind mitzunehmen und Abfälle sind nach den bereitgestellten Vorgaben zu entsorgen. Die Endreinigung umfasst den üblichen Reinigungsaufwand nach einer vertragsgemäßen Nutzung. Tatsächlich notwendige Zusatzkosten aufgrund außergewöhnlicher Verschmutzungen oder einer erheblich vertragswidrigen Nutzung können nach tatsächlichem und nachweisbarem Aufwand verrechnet werden.
10. Sicherheit und technische Einrichtungen
Das Ferienhaus befindet sich in einer alpinen Region. Insbesondere im Winter ist mit Schnee, Eis, glatten Wegen, Dachschnee und witterungsbedingten Einschränkungen zu rechnen. Die Gäste sind verpflichtet, ihr Verhalten den erkennbaren örtlichen und witterungsbedingten Verhältnissen anzupassen, geeignetes Schuhwerk zu tragen und bei der Anreise mit dem Fahrzeug die gesetzlich erforderliche Winterausrüstung zu verwenden. Je nach Wetterlage können Schneeketten erforderlich sein. Rauchmelder, Feuerlöscher und sonstige Sicherheitseinrichtungen dürfen weder entfernt noch verdeckt, manipuliert oder außer Betrieb gesetzt werden. Heizungs-, Wasser-, Elektro-, Internet- und sonstige technische Anlagen dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Eigenmächtige Veränderungen an Sicherungskästen, Routern, Absperreinrichtungen oder anderen technischen Anlagen sind untersagt.
Technische Störungen, Wasserlecks, auffällige Gerüche, Rauchentwicklung oder sonstige Gefahren sind der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen.
11. Kinder und Aufsichtspflicht
Eltern, Erziehungsberechtigte und sonstige Aufsichtspersonen sind für die angemessene Beaufsichtigung der ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. Die Vermieterin übernimmt keine Aufsichtspflicht. Besondere Aufmerksamkeit ist insbesondere bei Treppen, Fenstern, Balkonen, Garten- und Zufahrtsbereichen, in der Garage, bei Küchen- und Elektrogeräten sowie bei der Nutzung der Badewanne und Duschen erforderlich. Für Schäden, die aufgrund einer schuldhaften Verletzung der Aufsichtspflicht entstehen, haften die verantwortlichen Personen beziehungsweise der Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die gesetzliche Haftung der Vermieterin für von ihr schuldhaft verursachte Schäden oder Gefahren bleibt unberührt.
12. Garage, Parkplätze und Außenanlagen
Garage, Parkplätze, Garten, Terrasse, Balkon und sonstige Außenanlagen dürfen nur bestimmungsgemäß und unter Beachtung der örtlichen sowie witterungsbedingten Verhältnisse genutzt werden. Die Bereitstellung einer Garage, eines Parkplatzes oder eines Abstellbereichs begründet keinen Verwahrungs- oder Bewachungsvertrag. Für Fahrzeuge, Fahrräder, E-Bikes, Ski, Snowboards, Gepäck und andere persönliche Gegenstände übernimmt die Vermieterin keine gesonderte Verwahrung oder laufende Überwachung. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Fahrzeuge sind so abzustellen, dass Zufahrten, Rettungswege und benachbarte Grundstücke nicht behindert werden. Die Garage ist nach der Nutzung ordnungsgemäß zu verschließen. Elektrofahrzeuge dürfen nicht über gewöhnliche Haushaltssteckdosen oder Verlängerungskabel geladen werden. E-Bikes und andere Akkus dürfen nur mit geeigneten Ladegeräten an den dafür vorgesehenen Anschlüssen geladen werden.
13. Schäden, Schlüsselverlust und außergewöhnliche Reinigung
Schäden, außergewöhnliche Verschmutzungen sowie der Verlust von Schlüsseln oder Zugangsmitteln sind der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen. Der Vertragspartner haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er oder ihm zurechenbare Mitreisende schuldhaft verursachen. Ersetzt werden können die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Reparatur-, Reinigungs-, Entsorgungs- oder Wiederbeschaffungskosten. Normale Abnutzung und gewöhnliche Gebrauchsspuren gelten nicht als Schaden. Bei einer Ersatzbeschaffung sind Alter, Zustand und gewöhnliche Nutzungsdauer des beschädigten Gegenstands angemessen zu berücksichtigen. Bei schuldhaftem Schlüsselverlust können die tatsächlich notwendigen Kosten für einen Ersatzschlüssel, die Änderung eines Zugangscodes oder den Austausch eines Schließzylinders verlangt werden. Ein Austausch weiterer Teile des Schließsystems wird nur verrechnet, wenn dies aufgrund eines konkreten Sicherheitsrisikos tatsächlich erforderlich und angemessen ist. Es wird keine Kaution eingehoben. Der Verzicht auf eine Kaution befreit den Vertragspartner nicht von seiner gesetzlichen Verpflichtung zum Ersatz schuldhaft verursachter Schäden.
14. Beanstandungen und Mängelbehebung
Mängel, technische Störungen oder sonstige Beanstandungen sind der Vermieterin möglichst unverzüglich mitzuteilen, damit der Sachverhalt geprüft und nach Möglichkeit noch während des Aufenthalts behoben werden kann. Der Vertragspartner muss den Mangel ausreichend beschreiben und der Vermieterin oder einer von ihr beauftragten Person eine angemessene Gelegenheit zur Besichtigung und Behebung geben. Art und Dauer der angemessenen Behebungsfrist richten sich insbesondere nach der Dringlichkeit, der Art des Mangels, der Tageszeit sowie der Verfügbarkeit von Fachkräften und Ersatzteilen. Eine verspätete Meldung führt nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Ansprüche. Sie kann jedoch berücksichtigt werden, wenn eine rechtzeitige Behebung dadurch verhindert oder erschwert wurde oder sich ein Schaden vermeidbar vergrößert hat. Eigenmächtig beauftragte Reparaturen oder Dienstleistungen werden nur ersetzt, wenn die Vermieterin vorher zugestimmt hat oder eine sofortige Maßnahme zur Abwehr einer unmittelbaren erheblichen Gefahr notwendig war.
15. Anreisehindernisse und außergewöhnliche Umstände
Ist die Anreise lediglich erschwert oder verspätet, insbesondere aufgrund von Staus, gewöhnlichen winterlichen Straßenverhältnissen, Flug- oder Zugverspätungen, Fahrzeugproblemen, ungeeigneter Winterausrüstung, fehlenden Schneeketten, persönlichen Umständen oder Erkrankung eines Gastes, bleibt der vereinbarte Mietpreis grundsätzlich geschuldet. Kann das Ferienhaus am vereinbarten Anreisetag aufgrund eines außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisses objektiv nicht erreicht werden, ist die Vermieterin unverzüglich zu informieren. Eine objektiv unmögliche Anreise kann insbesondere vorliegen, wenn sämtliche zumutbaren Zufahrtsmöglichkeiten aufgrund behördlicher Straßensperren, Hochwassers, Lawinengefahr oder eines vergleichbaren Naturereignisses vollständig unterbrochen sind. Der Vertragspartner ist verpflichtet, zumutbare alternative Anreisemöglichkeiten zu berücksichtigen und die objektive Unmöglichkeit auf Verlangen nachzuweisen. Ob und in welchem Umfang die Zahlungspflicht bei einer nachgewiesenen objektiven Unmöglichkeit entfällt, vermindert wird oder fortbesteht, richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und den Umständen des Einzelfalls. Kann ein Gast aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abreisen, muss die Vermieterin ebenfalls unverzüglich informiert werden. Der Vertrag verlängert sich dadurch nicht automatisch. Eine weitere Nutzung ist nur bei Verfügbarkeit und nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich.
16. Haftung
Für kurzfristige Ausfälle oder Störungen der Strom-, Wasser-, Heizungs-, Internet- oder sonstigen Versorgung haftet die Vermieterin nur, wenn sie diese schuldhaft verursacht oder eine ihr zumutbare Behebung schuldhaft unterlassen hat. Für Leistungen und Angebote unabhängiger Dritter, insbesondere von Bergbahnen, Skiliften, Restaurants, öffentlichen Verkehrsmitteln oder sonstigen Freizeit- und Tourismusbetrieben, übernimmt die Vermieterin keine Haftung.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände besteht keine gesonderte Verwahrungshaftung. Die zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben unberührt. Die Vermieterin haftet nicht für Schäden, die ausschließlich durch eine vertragswidrige Nutzung, die Missachtung erkennbarer Gefahren oder sonstiges schuldhaftes Verhalten des Vertragspartners oder eines Mitreisenden verursacht werden.
17. Erkrankung und Notfälle
Bei einem medizinischen Notfall oder bei Gefahr im Verzug ist die Vermieterin berechtigt, einen Arzt, den Rettungsdienst oder eine andere geeignete Hilfsstelle zu verständigen. Die Kosten einer medizinischen Behandlung, eines Rettungseinsatzes, eines Transports sowie von Medikamenten und sonstigen persönlichen Gesundheitsleistungen trägt der betroffene Gast, soweit diese nicht von einer Versicherung übernommen werden. Entstehen aufgrund eines vom Gast zu vertretenden Vorfalls außergewöhnliche Reinigungs-, Desinfektions-, Entsorgungs- oder Reparaturkosten, können diese nach tatsächlichem, angemessenem und nachweisbarem Aufwand verrechnet werden.
18. Vorzeitige Vertragsbeendigung
Die Vermieterin kann den Aufenthalt aus wichtigem Grund vorzeitig beenden, wenn ihr die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zumutbar ist.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:
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das Ferienhaus erheblich vertragswidrig genutzt wird,
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trotz vorheriger Aufforderung wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen wird,
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die Nachbarschaft erheblich oder wiederholt gestört wird,
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die zulässige Höchstbelegung überschritten wird,
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nicht angemeldete Partys oder Veranstaltungen stattfinden,
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vorsätzlich erhebliche Schäden verursacht werden,
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Sicherheits- oder Brandschutzeinrichtungen manipuliert werden,
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das Ferienhaus unberechtigt an Dritte weitergegeben wird oder
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strafbare Handlungen stattfinden.
Grundsätzlich ist dem Vertragspartner zuvor Gelegenheit zu geben, den Verstoß unverzüglich zu beenden. Bei unmittelbarer Gefahr oder einem besonders schwerwiegenden Verstoß kann eine vorherige Abmahnung entbehrlich sein. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, bleiben unberührt. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Rückzahlung nicht genutzter Nächte besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Umständen des Einzelfalls.
19. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Die Daten können insbesondere zur Bearbeitung der Buchung, Zahlungsabwicklung, Gästemeldung, Durchführung des Pre-Check-ins und Bereitstellung der Schladming-Dachstein Card verarbeitet werden.
Nähere Informationen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung auf www.erzherzog169.at.
20. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht.
Bei Verbrauchern bleiben jene zwingenden Schutzbestimmungen des Staates unberührt, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, die nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen nicht durch eine Rechtswahl ausgeschlossen werden dürfen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Verträge mit Unternehmern wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der GSF Immobilien GmbH vereinbart. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.